
INTERNATIONALES STEUERRECHT:
5 Fragen und 5 Antworten
zur Unterstützung Ihrer Geschäftstätigkeit
innerhalb und außerhalb der EU.
Die Steuerkanzlei Torcello
bietet Ihnen juristische Unterstützung,
sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich,
bei der Bewältigung internationaler Steuerfragen.

Aree geografiche nelle quali operiamo storicamente:

PAESI UE

GRAN BRETAGNA

U.S.A.

EMIRATI ARABI UNITI
Unsere Kunden fragen uns:
Wie kann ich die Einhaltung der Steuervorschriften für mein Unternehmen im Ausland sicherstellen?

Um die Einhaltung der Steuervorschriften für Ihr im Ausland tätiges Unternehmen sicherzustellen, ist es unerlässlich, die Steuergesetze Ihres Wohnsitzlandes zu verstehen und anzuwenden sowie die in Italien geltenden Verpflichtungen zu erfüllen.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der Analyse der geltenden Gesetzgebung, der Erfüllung Ihrer Steuerpflichten und der Erstellung der erforderlichen Unterlagen, um Strafen und Streitigkeiten zu vermeiden.
Welche rechtlichen Instrumente sollte ich nutzen, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden?

Italien hat zahlreiche Doppelbesteuerungsabkommen mit anderen Ländern geschlossen. Wie der Name schon sagt, regeln diese Abkommen die Besteuerung von im Ausland erzielten Einkünften. Instrumente wie die Anrechnung von im Ausland gezahlten Steuern oder die Möglichkeit, den steuerlichen Wohnsitz nach gesetzlich festgelegten Kriterien zu wählen, können das Risiko einer Doppelbesteuerung verringern.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie gerne bei der Ermittlung der optimalen Lösung für Ihre individuelle Situation.
Welchen wesentlichen Steuerrisiken bin ich bei Auslandstätigkeiten ausgesetzt?

Unternehmen, die in mehreren Ländern tätig sind, können beispielsweise mit Problemen im Zusammenhang mit Doppelbesteuerung, nicht deklarierten Betriebsstätten, der Umsatzsteuerabwicklung innerhalb und außerhalb der EU sowie potenziellen Streitigkeiten mit lokalen Steuerbehörden konfrontiert werden.
Unsere Kanzlei bietet Ihnen Unterstützung bei der Prävention und dem Management dieser Risiken durch geeignete rechtliche Lösungen.
Wann sollte ich die Gründung eines Unternehmens im Ausland in Betracht ziehen?

Die Gründung eines Unternehmens im Ausland kann hinsichtlich Geschäftsausweitung und Steueroptimierung vorteilhaft sein. Es ist jedoch unerlässlich, dass dies unter vollständiger Einhaltung italienischer und ausländischer Vorschriften erfolgt. Wir empfehlen, die lokale Gesetzgebung, geltende Doppelbesteuerungsabkommen und die Auswirkungen auf den steuerlichen Wohnsitz des Unternehmens sorgfältig zu analysieren.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie gerne bei der Ermittlung der optimalen Lösung für Ihr Unternehmen.
Was ist der erste Schritt, den ich unternehmen sollte, um Antworten auf Fragen zur internationalen Besteuerung zu erhalten?

Im ersten Schritt fordern wir eine erste Analyse Ihrer Geschäftssituation und Ihrer internationalen Expansionsziele an. In einem ersten Gespräch identifizieren wir die wichtigsten steuerlichen Fragestellungen und Chancen und empfehlen Ihnen anschließend eine Managementstrategie, die den italienischen und internationalen Vorschriften vollständig entspricht.
Wie arbeitet die Steuerkanzlei Torcello im Bereich der internationalen Besteuerung?

Wir analysieren den Kontext des Landes, in dem unser Mandant geschäftlich tätig werden möchte.
Wir halten uns stets über die Steuergesetze auf dem Laufenden, die unser Land mit dem Zielland unseres Mandanten verbinden. Unternehmen, die international agieren, sehen sich mit komplexen und vielfältigen Gegebenheiten konfrontiert. Dies erfordert Expertise im internationalen Steuerrecht sowie Erfahrung in jedem einzelnen Land, in dem sie geschäftlich tätig werden möchten.
Unser Team aus Anwälten und Wirtschaftsprüfern bietet qualifizierte Beratung und Unterstützung, um die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und ein effektives Management der Steuerpflichten zu gewährleisten.
Wir setzen unsere Expertise ein, die wir in den Regionen, in denen wir seit Jahren tätig sind – allen EU-Ländern, Großbritannien, den USA und Dubai – gesammelt haben.
In welchen Bereichen können wir Ihnen helfen?
✔ Beratung zu internationalen Steuervorschriften für Unternehmen ✔ Analyse von Doppelbesteuerungsabkommen ✔ Unterstützung bei Betriebsprüfungen ✔ Beratung zur steuerlichen Strukturierung grenzüberschreitender Transaktionen ✔ Beratung zur Unternehmensgründung im Ausland gemäß geltendem Recht
Wer sich an uns wendet, findet:
- umfassende Erfahrung im internationalen Steuerrecht;
- eine individuelle Beratung zu den spezifischen Bedürfnissen Ihres Unternehmens;
- laufende Aktualisierung der internationalen Steuervorschriften.

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Sie bitte unser Büro, um ein erstes Informationsgespräch mit unseren Experten zu vereinbaren.